Stickern.
Sticker sind billig, schnell und überall. Genau deshalb entscheidet sich hier, ob wir als ernsthafte Bewegung wahrgenommen werden oder als Sachbeschädigung mit Logo.
Drei Schritte.
- 1Eintragen
Sag uns, in welcher Stadt du unterwegs bist.
- 2Sticker bekommen
Wir geben dir einen Stapel. Nachschub gibt es, wenn der erste weg ist.
- 3Kleben, wo du darfst
Siehe unten. Im Zweifel: nicht.
Kein fremdes
Eigentum.
Ein Sticker auf fremdem Eigentum ist keine Kampagne, sondern je nach Untergrund eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Angezeigt wird nicht der Landesverband, sondern die Person mit dem Stapel in der Jacke. Also du.
- ✗Niemals auf Verkehrsschilder und Ampeln
Das ist nicht nur fremdes Eigentum, sondern kann die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen beeinträchtigen. Es gibt kein Argument, das dagegen aufwägt.
- ✗Nicht auf Hauswände, Autos, Denkmäler, Fenster
Auch nicht auf frisch gestrichene Verteilerkästen. Die Reinigungskosten treibt die Stadt beim Verursacher ein, und ein Logo ist eine Spur.
- ✗Nicht über Material anderer Parteien
Überkleben beschädigt fremdes Eigentum und macht aus einer politischen Auseinandersetzung eine Anzeige. Wir lassen fremde Plakate in Ruhe. Erst recht die, die uns nicht in Ruhe lassen.
- ✓Erlaubt sind: eigene Sachen, Plakatiersäulen, freigegebene Flächen
Deine Flasche, dein Laptop, dein Auto. Offizielle Litfaßsäulen und Anschlagtafeln, wo die Stadt es freigibt. Private Flächen, wenn der Eigentümer zustimmt — dann aber wirklich gefragt und nicht angenommen.
Wir treten mit dem Anspruch an, es anders zu machen als die, die alles zukleben. Ein einziges Foto von einem Team-Freiheit-Sticker auf einem Stoppschild reicht, um diesen Anspruch für den Rest des Wahlkampfs zu erledigen.
Ein Tap.
Der Knopf öffnet WhatsApp, die Nachricht steht schon drin. Wir antworten mit dem Konkreten: wann, wo, womit.
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